Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) darf ein Jugendlicher (15 bis 18 Jahre) nur dann von einem Arbeitgeber beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht wurde. Die notwendigen Formulare sowie der Impfpass müssen zu der Untersuchung mitgebracht werden.